Klimagesetz wirkt auf CO2-Preise und Marktdynamik
Die deutlichsten Auswirkungen auf die Wirtschaft wird wohl das EU-Klimagesetz haben, auf das sich das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten nach harten Verhandlungen am 21. April geeinigt haben. Es legt das rechtliche Fundament für das Ziel, die EU bis 2050 treibhausgasneutral zu machen, und versch?rft die Vorgaben für die kommenden neun Jahre: Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um mindestens 55 Prozent sinken; bislang war ein Rückgang um 40 Prozent festgeschrieben.
Für die Wirtschaft wird sich dies in h?heren CO2-Kosten und strengeren Vorschriften niederschlagen. Gleichzeitig ergeben sich neue Marktchancen für klimafreundliche Technologien – und hier nehmen deutsche Unternehmen oft eine führende Rolle ein.
Mehr darüber lesen Sie auch in einem vom 26. April.
EU-Taxonomie beeinflusst Finanzierungsumfeld
Ebenfalls am 21. April beschloss die EU-Kommission erste Ma?nahmen zur Umsetzung der "EU-Taxonomie". Dabei handelt es sich um ein Bewertungssystem, das anhand einheitlicher Kriterien die Nachhaltigkeit von Investitionen transparent machen soll, damit Finanzmarktakteure klimaschonende Investments sofort erkennen k?nnen. Zun?chst wurden jetzt Bewertungsma?st?be für CO2-Einsparung und Anpassung an die Folgen des Klimawandels festgelegt, bis Jahresende sollen Kriterien für Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft, Erhalt der Biodiversit?t und die nachhaltige Gew?ssernutzung folgen.
Viele, auch kleinere, Unternehmen werden bald offenlegen müssen, inwiefern sie die Kriterien einhalten. Neben dieser Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sind mittelfristig deutliche Auswirkungen auf Finanzierungszugang und -bedingungen der Betriebe zu erwarten.
Auch dieses Thema behandelt ein .
Emissionshandel: EU zieht bei Geb?uden und Verkehr nach
Und auch die Ankündigung der EU-Kommission vom 20. April, ein neues europ?isches Emissionshandelssystem für die Sektoren Geb?ude und Verkehr schaffen zu wollen, betrifft deutsche Unternehmen. Es soll zus?tzlich zum bereits bestehenden europ?ischen Emissionshandel (EU ETS) entstehen und mit ihm verbunden werden k?nnen. ?
Für die Betriebe hierzulande bedeutet der Plan, dass ihre Wettbewerbsposition im Binnenmarkt wieder etwas zurechtgerückt werden k?nnte. Denn Deutschland hat bereits Anfang 2021 einen nationalen Emissionshandel zur?CO2-Bepreisung eingeführt, was fossile Brenn- und Kraftstoffe für viele Unternehmen in der Bundesrepublik "exklusiv" verteuert.
Mehr darüber k?nnen Sie im? nachlesen.?