Ihr Feedback an den DIHK

Ihre Rückmeldung ist uns wichtig
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Meinungsvielfalt der gewerblichen Wirtschaft
Die Interessen der deutschen Wirtschaft gegenüber Politik und Verwaltung auf Bundesebene zu vertreten – das ist die Aufgabe des DIHK. Unabdingbar dafür sind natürlich Rückmeldungen der Unternehmen. Hier haben Sie Gelegenheit, Ihr Feedback zu aktuellen wirtschaftspolitischen Themen zu geben. Ihre Meinung, Ihre konstruktive Kritik und Ihre Anregungen sind sehr willkommen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DIHK in Berlin und Brüssel richten ihre Aufmerksamkeit auf wirtschaftspolitische Vorhaben auf nationaler, europ?ischer und internationaler Ebene. Schlie?lich fragen Politik und Verwaltung die Anforderungen der gewerblichen Wirtschaft regelm??ig beim DIHK ab, um sie bei ihren Erw?gungen im Gesetzgebungsprozess berücksichtigen zu k?nnen. Daher sind die Einsch?tzungen der Unternehmen von gro?er Bedeutung. Die Industrie- und Handelskammern stehen im Kontakt mit ihren Mitgliedsunternehmen, informieren sie über neueste wirtschaftspolitische Entwicklungen und bündeln die entsprechenden Reaktionen der gewerblichen Wirtschaft. Diese flie?en dann über den Dachverband DIHK in bundespolitische und europ?ische Gesetzgebungsverfahren ein.
Ohne Rückmeldung der Unternehmen keine Politikberatung
Interessenvertretung und Politikberatung funktionieren also nicht ohne die Rückmeldung der Unternehmen. Besonders wichtig sind dabei konkrete Beispiele aus der betrieblichen Praxis, die zeigen, wie sich neue Regelungen auf die Betriebe auswirken. Je mehr Unterstützung und inhaltliches Feedback die IHKs und der DIHK hier von den Unternehmen bekommen, desto fundierter kann der DIHK als Dachverband seiner Aufgabe gerecht werden, Regierung und Gesetzgeber zu beraten. Er tut dies insbesondere auf Basis der Entscheidungen seiner Gremien sowie von Stellungnahmen und Rückmeldungen aus Unternehmen, die ihn über die IHKs erreichen.
Je nach Branche, Region oder Unternehmensgr??e k?nnen Betriebe ganz unterschiedlich von gesetzgeberischen Vorhaben betroffen sein. Entsprechend unterschiedlich k?nnen die Rückmeldungen der Unternehmen ausfallen. Dieses Meinungsspektrum abgewogen darzustellen und den politischen Entscheidern zu vermitteln ist die Kernaufgabe des?DIHK in Berlin und Brüssel.
Klage- und Beschwerderecht für gesetzliche IHK-Mitglieder
Der DIHK steht Ihnen gern für Erl?uterungen seiner Standpunkte sowie deren Entstehung?zur Verfügung. Wir sind offen für Anregungen und Kritik, um unsere Arbeit zu verbessern. Wenden Sie sich dazu bitte direkt an unsere Ansprechpartner in den Fachbereichen des DIHK oder gerne auch an den Bereich Kommunikation.
Als gesetzliches Mitglied einer IHK k?nnen Sie überdies aufgrund von §13c Abs. 10 in Verbindung mit 11a Abs. 3 IHKG eine formelle Beschwerde in Form einer überprüfung nach § 24 der DIHK-Satzung einreichen, wenn Sie den Eindruck haben, eine ?u?erung sei mit dem Kompetenzrahmen nach dem IHK-Gesetz?– geregelt in § 10 a Absatz 1 und § 1 Abs. 1 IHK-Gesetz – nicht zu vereinbaren. Au?erdem steht Ihnen der Klageweg vor Gericht offen.
Ihren schriftlichen Antrag auf Kompetenzprüfung richten Sie an den Deutschen Industrie- und Handelskammertag e. V., Breite Stra?e 29, 10178 Berlin, oder direkt elektronisch an die?Kompetenzprüfung des DIHK.
Vollst?ndige Informationen zum Verfahren finden Sie in der?DIHK Beschwerdesatzung (PDF, 85 KB)
Sollte Ihr Anliegen nicht Aussagen von Vertreterinnen und Vertreter des DIHK betreffen, sondern sich auf ?u?erungen Ihrer IHK oder einer IHK-Landesarbeitsgemeinschaft beziehen, so wenden Sie sich bitte direkt an diese. Die entsprechenden Kontaktdaten erfahren Sie über den IHK-Finder.
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