
Die Digitalisierung betrifft in der EU die verschiedensten Bereiche
© Panumas Nikhomkhai / EyeEm / Getty Images
Die Digitalisierung betrifft in der EU die verschiedensten Bereiche
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Einen Beitrag zur Bew?ltigung der Pandemie leisten, Innovationen hervorbringen und die Erreichung der Klimaziele unterstützen - nicht nur bei diesen akuten Themen kann die Digitalisierung unterstützen. Die Europ?ische Union hat ambitionierte Ziele für den digitalen Wandel gesetzt. Damit soll die europ?ische Wettbewerbsf?higkeit langfristig gew?hrleistet werden. Doch was bedeutet die Digitalisierung für Unternehmen und ihre Zukunft? Wie werden sich Gesch?ftsmodelle, Arbeitspl?tze, Arbeitsanforderungen und Bildung ver?ndern? Die EU-Kommission hat im M?rz 2021 ihre Vision und m?gliche Wege für den digitalen Wandel Europas bis 2030 vorgestellt. Dieser digitale Kompass für das digitale Jahrzehnt der EU dreht sich um die folgenden vier Hauptthemen:
Wo sich der DIHK für die deutsche gewerbliche Wirtschaft einbringt, lesen Sie hier:
Davon betroffen werden Unternehmen nahezu aller Branchen und Gr??en sein, die den Einsatz von KI planen. Darin vorgesehen ist eine risikobasierte Unterscheidung von KI-Systemen.
Vier Risikoklassen soll es geben, wobei insbesondere für Systeme, die als hochriskant gelten, umfangreiche Pflichten drohen. Dazu geh?ren unter anderem die Einführung von Qualit?ts- und Risikomanagementsystemen. Als hochriskant gelten insbesondere Systeme, die in den Bereichen Personalmanagement, in der Aus- und Weiterbildung, in kritischen Infrastrukturen oder in der Industrie als Sicherheitskomponenten oder -bauteile zum Einsatz kommen.
Ziel dieses - weltweit erstmaligen - Vorschlags für ein Gesetz über Künstliche Intelligenz (KI) der Europ?ischen Kommission ist es, KI für Wirtschaft und Gesellschaft sicher und vertrauenswürdig zu gestalten.
Umstritten sind zentrale Aspekte des Verordnungsentwurfs wie die Definition von KI-Systemen und der Umfang der Anwendungsbereiche, die grunds?tzlich als hochriskant gelten sollen.
Kommissionsvorschlag: 21. April 2021
Akteure:?
Federführung im Europ?ischen Parlament: Binnenmarktausschuss (IMCO)
Berichterstatter: Brando Benifei (IT, S&D) gemeinsam mit dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten (LIBE)
Berichterstatter: Drago? Tudorache (RO, Renew)
Weitere Beteiligte sind der Rechts-, Industrie und Kulturausschuss, die sich als Assoziierte zu bestimmten Teilen des Rechtsakts einbringen dürfen
Zeitplan:?
Die slowenische Ratspr?sidentschaft hat anl?sslich ihrer Dezember-Sitzung des Rats für "Verkehr, Telekommunikation und Energie" (TTE) ihren Fortschrittsbericht vorgestellt. Im Europ?ischen Parlament konnte Anfang Dezember über sieben Monate nach Ver?ffentlichung des Gesetzesentwurfs eine Einigung über die Zust?ndigkeit der Ausschüsse (siehe oben) erreicht werden.
Ab Januar 2022 ist nun mit dem Beginn der Arbeit an einer Position des Parlaments rechnen. Parallel dazu wird unter der franz?sischen Ratspr?sidentschaft die Arbeit an der aktuellen Ratsposition fortgesetzt werden.
Daten, Systeme und Infrastrukturen werden immer wesentlicher für die Wettbewerbsf?higkeit und in Einzelf?llen sogar generell für den Fortbestand von Unternehmen. Einzelne Wirtschaftsbereiche sind besonders wichtig für die Funktionsf?higkeit der gesamten Wirtschaft. Die Europ?ische Kommission will mit der überarbeiteten?Richtlinie zur Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS 2) den gestiegenen Anforderungen an ein h?heres Niveau an Cybersicherheit gerecht werden.
Um dies zu erreichen, soll der Anwendungsbereich der Richtline erheblich erweitert werden. Sie soll insbesondere auch für mittlere und gro?e Unternehmen weiterer Sektoren gelten, die aufgrund ihrer Kritikalit?t für Wirtschaft und Gesellschaft wesentlich oder wichtig sind. Diese Unternehmen sollen Cybersicherheitsvorf?lle innerhalb einer Frist melden und nachfolgend einen Bericht erstatten.
Auch vorgesehen ist die M?glichkeit für die Mitgliedstaaten, eine Pflicht zur Nutzung cybersicherheitszertifizierter Produkte einzuführen. Werden diese Regeln nicht eingehalten, so sind hohe Strafen vorgesehen. ?
Kommissionsvorschlag: 16. Dezember 2020
Akteure:?
Federführender Ausschuss im Europ?ischen Parlament: Industrieausschuss (ITRE)
Berichterstatterin: Bart Groothuis (NL/Renew)
Zeitplan:?Das Europ?ische Parlament hat im Oktober seine Position im Plenum abgestimmt. Der Europ?ische Rat konnte eine Einigung Anfang Dezember erzielen. Nun stehen die Trilogverhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission unter franz?sischer Ratspr?sidentschaft bevor.
Um illegale Inhalte – wie Marken- und Produktpiraterie oder unsichere Produkte – effizient zu bek?mpfen, sollen Online-Vermittlungsdienste st?rker in die Verantwortung genommen werden. Zu diesen Diensten?geh?ren etwa Online-Marktpl?tze, soziale Netzwerke, Internetdienstanbieter oder Betreiber von Cloud- und Messaging-Diensten.
Der DSA schafft harmonisierte Vorschriften für die Erbringung dieser?Online-Vermittlungsdienste?in der EU. Haftungsregeln werden n?her definiert und eine Reihe von Sorgfaltspflichten abgestuft nach Unternehmensgr??e eingeführt. Melde- und Abhilfeverfahren werden harmonisiert, damit Plattformen schneller und konsequenter auf die Meldung von illegalen Inhalten reagieren k?nnen.
Mit Festlegung des KYBC-Prinzips ("Know Your Business Customer") sollen Unternehmerdaten wie Name, Adresse, Bankdaten und Handelsregistereintrag vor der Nutzung von Plattformdiensten in Erfahrung gebracht werden. Daneben kommen Transparenz- und Berichtspflichten in Betracht.
Kommissionsvorschlag: 15. Dezember 2020
Akteure:
Federführender Ausschuss im Europ?ischen Parlament: IMCO
Berichterstatterin: Christel Schaldemose (DK, S&D)
Zeitplan:
Das Europ?ische Parlament hat sich am 20. Januar 2022 positioniert, nachdem der? EU-Rat bereits im November 2021 seine Position?dargelegt hatte. Ambitioniertes Ziel der franz?sischen Ratspr?sidentschaft ist es, eine Einigung im Trilog noch im ersten Halbjahr 2022 zu erreichen. Der Verhandlungsbeginn ist daher schon am 31. Januar 2022, mit zahlreichen weiteren Terminen in den kommenden Monaten.???
Das Ziel:
Der EU-Rat hat sich über eine Position am 25. November 2021 geeinigt. Das Parlament wird seine Position im Januar abstimmen. Danach werden die Trilogverhandlungen beginnen k?nnen. Ambitioniertes Ziel ist eine Einigung im Trilog unter der franz?sischen Ratspr?sidentschaft im ersten Halbjahr 2022.
Mehr Fairness und Wettbewerb auf digitalen M?rkten - das ist das Ziel des Digital Markets Act (DMA). Die Regelungen sollen kleineren Unternehmen und Start-ups dabei helfen, mit sehr gro?en Anbietern zu konkurrieren.
Mit dem DMA werden harmonisierte Verpflichtungen und Verbote für gro?e systemrelevante digitale Plattformen mit erheblicher Marktmacht in der EU (sogenannte Gatekeeper) geschaffen.
Bei den Regeln für Gatekeeper geht um ein ganzes Paket von Vorgaben, von einem Selbstbegünstigungsverbot über Regelungen zum Datenzugang und zur Dateninteroperabilit?t bis hin zu Diskriminierungsverboten und zu fairen Bedingungen mit anderen Marktteilnehmern. Verst??e k?nnen mit Sanktionen wie hohen Geldbu?en geahndet werden.
Kommissionsvorschlag: 15. Dezember 2020
Akteure:
Federführender Ausschuss im Europ?ischen Parlament: IMCO
Berichterstatter: Andreas Schwab (DE, CDU)
Zeitplan:
Der EU-Rat und das EU-Parlament haben jeweils am 25. November und 15. Dezember 2021 eine Position zum DMA abgestimmt. Die Trilog-Verhandlungen werden im Januar 2022 beginnen. Eine Trilog-Einigung wird unter der franz?sischen Ratspr?sidentschaft im ersten Halbjahr 2022 erwartet.
Daten werden überall in der Wirtschaft gesammelt und bieten vielf?ltige Potenziale für Innovation und Optimierung. Damit diese Daten besser verwertet und genutzt werden k?nnen, plant die Europ?ische Kommission mit dem Data Act einen Rechtsrahmen zu schaffen, der horizontale Regelungen für den Austausch und die Nutzung von Daten schafft.
Das Gesetz regelt insbesondere den Zugang und den Austausch von Daten, zu deren Entstehung mehrere Parteien beigetragen haben. Dabei handelt es sich aus Sicht der Kommission vorwiegend um Daten von IoT-Objekten, also mit dem Internet vernetzte Ger?te wie Haushaltsger?te, Maschinen oder Autos. Es soll verhindert werden, dass einzelne, gro?e Akteure die alleinige Kontrolle über die erzeugten Daten haben. In Zukunft sollen vorwiegend Nutzer darüber entscheiden k?nnen, wie mit den durch sie erzeugten Daten umgegangen werden soll. Der Data Act soll es den Nutzern erm?glichen, diese Daten auszuwerten und unter bestimmten Bedingungen an Dritte weiterzugeben. Damit der Zugang und die Weitergabe von Daten auch technisch m?glich ist, müssen Hersteller ihre Produkte und Dienstleistungen so gestalten, dass ein Datenzugang "unverzüglich", wenn m?glich sogar in ?real-time“ stattfinden kann. Für kleine Unternehmen gelten Ausnahmen.
Neben privaten Akteuren sollen auch ?ffentlichen Einrichtungen erweiterte Zugangsrechte einger?umt werden. So muss ein Dateninhaber einer ?ffentlichen Einrichtung auf Antrag Daten zur Verfügung stellen, wenn ein "au?ergew?hnlichen Bedarf" (unter anderem?Notlage) an der Nutzung der Daten besteht. KMU sind von dieser Regelung ausgenommen.
Darüber hinaus soll es Nutzern künftig erleichtert werden, ihren Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten zu wechseln. Dies bedeutet neue Verpflichtungen für Dateninfrastrukturanbieter. Sie müssen den Umstellungsprozess unterstützen und jegliche kommerzielle, technische, vertragliche und organisatorische Hindernisse beseitigen. Zudem ist ein schrittweiser Abbau von Umstellungsgebühren geplant.
Zeitplan:?
Der Gesetzesentwurf wurde am 23. Februar 2022 vorgelegt. Am 14. M?rz 2022 hat die EU-Kommission eine achtw?chige Konsultation zum Kommissionsvorschlag gestartet.
Das verfügbare Datenvolumen steigt stetig an und damit auch das wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial für die Nutzung dieser Informationen.?Damit entsteht die Herausforderung,?einen Markt für den Austausch von Unternehmensdaten zu schaffen, ohne gleichzeitig die missbr?uchliche Verwendung oder einen Wettbewerbsnachteil fürchten zu müssen.
Für diese Herausforderung liefert der Data Governance Act (DGA) erste Vorschriften zur besseren Nutzbarkeit dieser Daten. Er enth?lt zum einen Vorschriften zur Etablierung von Datenvermittlungsdiensten. Zum anderen beinhaltet er auch Regeln?zur DSGVO-konformen Datennutzung durch die Datenvermittler. Daneben sind Regelungen zur freiwilligen Bereitstellung von Daten zum Wohle der Allgemeinheit (Datenaltruismus) enthalten.
Sogenannte data spaces (europ?ische Datenr?ume) in strategischen Sektoren wie Gesundheit, Umwelt oder Finanzen sollen private und ?ffentliche Akteure zusammenbringen und Innovationen antreiben.
Insbesondere die Frage, welche Anforderungen an Vermittler zwischen Anbietern und Nachfragern gestellt werden sollten, gilt als umstritten.
Kommissionsvorschlag: 25. November 2020
Akteure:
Federführender Ausschuss im Europ?ischen Parlament: Industrieausschuss (ITRE)
Berichterstatterin: Angelika Niebler (DE/CSU)
Zeitplan:
Am 30. November 2021 haben der Europ?ische Rat und das Parlament eine Einigung in den Trilog-Verhandlungen erzielt. Der Kompromisstext muss nun von beiden Institutionen formell best?tigt werden. 15? Monate nach Ver?ffentlichung im Amtsblatt der EU tritt die Verordnung dann in Kraft.
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