Microcredentials, die bisher vor allem in der akademischen Welt?bekannt sind, bescheinigen Lernergebnisse, die im Rahmen einer kleineren Lernerfahrung, zum Beispiel einem kurzen Kurs oder einem Webinar, erzielt wurden.
Die EU-Kommission sieht darin ein flexibles und zielgerichtetes Instrument, das die Menschen beim Erwerb der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen unterstützt, die sie für?ihre berufliche und pers?nliche Entwicklung?und bei der Bew?ltigung des digitalen und ?kologischen Wandels ben?tigen. Gleichzeitig will sie damit mehr?betriebliche Weiterbildung?als wichtige Voraussetzung für die Wettbewerbsf?higkeit der europ?ischen Unternehmen ansto?en und f?rdern.
Auf dem Sozialgipfel im Mai 2021?hatten die EU-Staats- und Regierungschefs das Ziel gesetzt, dass bis 2030 mindestens 60?Prozent aller Erwachsenen jedes Jahr an einer Weiterbildungsma?nahme teilnehmen sollten.
Die EU-Kommission will mit ihrem Vorschlag auch?sicherstellen, dass Microcredentials unternehmens-, branchen- und grenzübergreifend funktionieren. Dazu sollten sich die Mitgliedstaaten auf die folgenden drei Punkte verst?ndigen:
- eine gemeinsame Definition für Microcredentials,
- Standardelemente für die Beschreibung von Microcredentials und
- Schlüsselprinzipien für die Entwicklung und Ausstellung von Microcredentials.
Auf diese Weise soll gew?hrleistet werden, dass Microcredentials qualit?tsgesichert sind und auf transparente Weise ausgestellt werden, so dass auch Unternehmen zum Beispiel bei der Einstellung und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf die in Microcredentials bescheinigten Inhalte vertrauen k?nnen.
Der DIHK hatte im Vorfeld Anregungen zur Ausgestaltung vorgelegt, zum Beispiel, dass?sich die Einsatzm?glichkeiten von Microcredentials bei einem europ?ischen Ansatz grunds?tzlich auf den nicht geregelten?beruflichen Aus- und Weiterbildungsmarkt beschr?nken sollten. Denn gerade in L?ndern mit einem auf Ganzheitlichkeit und berufliche Handlungskompetenz ausgerichtetem starken beruflichen Bildungssystem wie Deutschland sollte der eher kleinteilige Ansatz von Microcredentials bew?hrte Strukturen m?glichst nicht schw?chen.? Deshalb sollten Microcredentials nicht in die geregelten Systeme integriert werden.
Der Empfehlungsvorschag wird nun 2022 unter franz?sischem EU-Ratsvorsitz mit den Mitgliedstaaten beraten. Auch für die praktische Umsetzung von Microcredentials hat die?Kommission am 10. Dezember einen Empfehlungsvorschlag für die Schaffung von individuellen Lernkonten von Besch?ftigten vorgelegt.?