Der Vorschlag dient der Durchsetzung fairer Wettbewerbsbedingungen in der EU und darüber hinaus. Die Kommission stellt die Bedeutung derartiger Firmen, die oftmals nützliche gesch?ftliche Funktionen erfüllen, nicht generell in Frage. Sie m?chte allerdings sicherstellen, dass eine substanzielle wirtschaftliche T?tigkeit mit ihnen verknüpft ist und sie nicht lediglich als Instrument zur Reduzierung der Steuerlast genutzt werden.
Mit folgenden Vorschl?gen m?chte die Kommission es den nationalen Beh?rden leichter machen, missbr?uchliche Nutzungen von Briefkastenfirmen aufzudecken. Es soll eine Prüfung anhand von drei Kriterien ("Gateways") geben: Einkünfte, Personal und R?umlichkeiten.
Das erste Kriterium ist erfüllt, wenn mehr als 75 Prozent der Gesamtertr?ge eines Unternehmens in den vorangegangenen beiden Steuerjahren nicht aus seiner aktiven wirtschaftlichen Gesch?ftst?tigkeit stammen oder wenn mehr als 75 Prozent seiner Verm?genswerte Immobilien oder sonstiges Privatverm?gen von besonders hohem Wert sind.
Das zweite Kriterium fügt ein grenzüberschreitendes Element hinzu: Erzielt das Unternehmen den gr??ten Teil seiner relevanten Einkünfte durch Transaktionen, die mit einer anderen Rechtsordnung in Zusammenhang stehen, oder leitet es diese Einkünfte an andere im Ausland ans?ssige Unternehmen weiter, passiert das Unternehmen das n?chste Gateway.
Beim dritten Kriterium wird geprüft, ob Dienste im Zusammenhang mit der Unternehmensführung und -verwaltung intern erbracht werden oder ausgelagert wurden.
Unternehmen, die alle drei Eigenschaften erfüllen, müssen den Steuerbeh?rden j?hrlich im Rahmen ihrer Steuererkl?rung zus?tzliche Informationen übermitteln. Anhand dieser wird entschieden, ob das Unternehmen über ein Mindestma? an tats?chlicher wirtschaftlicher T?tigkeit verfügt. Wenn betroffene Unternehmen die Daten nicht liefern, müssen sie mit Strafen rechnen. Au?erdem verlieren sie – und zwar auch, falls sie als Briefkastenfirmen eingestuft werden – ihnen bislang zustehende Steuervorteile, die sich zum Beispiel aus der Mutter-Tochter-Richtlinie (Quellensteuerfreiheit), aus Doppelbesteuerungsabkommen oder aus der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie der EU ergeben.
Neben der aktuell pr?sentierten Initiative, die die Situation innerhalb der EU regeln soll, wird die Kommission 2022 zudem eine neue Initiative vorlegen, um den Herausforderungen im Zusammenhang mit Briefkastenfirmen au?erhalb der EU zu begegnen.
Der Richtlinienvorschlag soll bis zum 30. Juni 2023 national umgesetzt und ab dem 01. Januar 2024 angewendet werden. Zuvor müssen die Mitgliedstaaten ihn jedoch im Rat einstimmig beschlie?en. Das Europ?ische Parlament wird in diesem Prozess nur angeh?rt.