Fachkr?fte, die über einen im Ausland erworbenen Abschluss verfügen, haben mit dem Anerkennungsgesetz erstmals einen rechtlichen Anspruch darauf, dass ihr Berufsabschluss im Vergleich mit einer deutschen Referenzqualifikation bewertet wird. Die Gleichwertigkeitsfeststellung erfolgt unabh?ngig von Staatsangeh?rigkeit und Aufenthaltsstatus.
Mit dieser Aufgabe hat der Gesetzgeber die Stellen betraut, die auch für die jeweiligen inl?ndischen Berufe verantwortlich sind. Für die nicht reglementierten Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz aus Industrie, Handel und Dienstleistungen sind zum Beispiel die IHKs zust?ndig, die diese Aufgabe auf eine zentrale Stelle – die IHK Fosa (Foreign Skills Approval) mit Sitz in Nürnberg – übertragen haben.
"ProRecognition": AHKs beraten zur Anerkennung ausl?ndischer Berufsqualifikationen
Damit sich ausl?ndische Fachkr?fte bereits vor Ort über ihre Erfolgschancen informieren k?nnen, hat das Pilotprojekt ProRecognition bei Auslandshandelskammern und Delegationen der Deutschen Wirtschaft (AHKs) an bislang zehn Standorten Beratungsstellen etabliert. Fachkr?fte mit einer staatlich anerkannten beruflichen oder akademischen Qualifikation k?nnen sich dort über das Anerkennungsverfahren informieren, zu ihren individuellen M?glichkeiten beraten und bei der Antragstellung unterstützen lassen.
Das 2015 ins Leben gerufene Projekt wird von der DIHK Service GmbH in enger Abstimmung mit dem DIHK e.V. koordiniert. Nach einer ersten Phase (bis Ende 2019) hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung seine F?rderung bis Ende 2023 verl?ngert und das Projekt neu aufgelegt.?
ProRecognition arbeitet eng mit der Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Das Interesse ist an allen Auslandsstandorten gro?: Bis Ende 2020 haben die AHKs knapp 13.500 Beratungen durchgeführt.?
Zudem er?ffnet das im M?rz 2020 verabschiedete Fachkr?fteeinwanderungsgesetz (FEG) v?llig neue M?glichkeiten. Fachkr?fte aus Drittstaaten, die über einen Anerkennungsbescheid verfügen, haben nun Zugang zum gesamten deutschen Arbeitsmarkt – unabh?ngig von ihrem Berufsabschluss. Vorher war das nur für bestimmte Engpassberufe m?glich.
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf der Website der DIHK Service GmbH.
Zu den direkten Ansprechpartnern bei den AHKs geht es hier:
?gypten
Algerien
Bosnien und Herzegowina
Brasilien
Indien
Iran
Italien
Kolumbien
Polen
Vietnam
Weiterführende Informationen
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Anerkennung in Deutschland
Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausl?ndischer Berufsqualifikationen
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BQ-Portal
Informationsportal für ausl?ndische Berufsqualifikationen