
Verkaufsveranstaltungen im Zusammenhang etwa mit Busreisen sind in Verruf geraten
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Bei den sogenannten Kaffeefahrten, juristisch korrekt Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe, kommt es h?ufiger zu Unregelm??igkeiten und Gesetzesverst??en. Daher hat der Freistaat Bayern im Juni 2015 den Entwurf eines Gesetzes zur St?rkung des Verbraucherschutzes vorgelegt. Der Verbraucherschutz bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe ist ein hohes Gut, meint der DIHK. Er h?lt jedoch für die dargestellten Ma?nahmen nur für bedingt geeignet.