DIHK legt zehn Vorschl?ge zur Verfahrensbeschleunigung vor
Im Rahmen seiner Veranstaltung "Bremsen für den Infrastrukturausbau und Gewerbeansiedlungen l?sen" am 8. November 2019 in Berlin hat der DIHK Vorschl?ge für mehr Tempo bei den Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland pr?sentiert.
Denn in der Praxis vergehen bis zur Fertigstellung von Infrastrukturprojekten oft Jahre, nicht selten sogar Jahrzehnte – unter anderem deshalb, weil derzeit auf jeder Verfahrensstufe eine ?ffentlichkeitsbeteiligung und eine Umweltprüfung vorgesehen ist. Bei vielen europ?ischen Nachbarn ist das anders: So prüfen D?nemark oder die Niederlande nur einmal, ganz so, wie es die entsprechende EU-Richtlinie vorgibt.
Der DIHK hat zehn konkrete Ma?nahmen vorgestellt, mit denen Plan- und Genehmigungsverfahren schneller zu machen w?ren. Ziel muss es dabei sein, die mehrstufigen Plan- und Genehmigungsverfahren in einem zentralen Vorgang zu bündeln – mit nur einer ?ffentlichkeitsbeteiligung und einer Umweltprüfung. Dadurch k?nnten unn?tige Doppelgutachten eingespart werden und die Verfahren würden erheblich verkürzt.
Au?erdem kommt es nach Einsch?tzung des DIHK darauf an, Planungsprozesse zu digitalisieren und bei gr??eren Projekten die Gerichtsverfahren zu beschleunigen.
Die DIHK-Vorschl?ge im überblick:
1. Einheitliche Verfahren für alle Infrastrukturen
2. Planungsstufen für Infrastrukturvorhaben reduzieren
3. Gewerbeentwicklungen beschleunigen
4. ?ffentlichkeitsbeteiligungsverfahren verbessern
5. Mit Digitalisierung neue Wege beschreiten
6. Mit Projektmanagern Planverfahren erleichtern und beschleunigen
7. Die Dauer von Gerichtsverfahren verkürzen
8. Genehmigungsfreiheit bei Ersatzneubauten erweitern
9. Langfristige Finanzierung und Planung sicherstellen
10. Planungssicherheit für Vorschriften im Umweltrecht schaffen
Details k?nnen Sie dem 10-Punkte-Papier des DIHK entnehmen:
"Bremsen für Infrastrukturausbau und Gewerbeansiedlungen l?sen" (PDF, 2 MB)
Bislang nur punktuelle Verbesserungen
Der Bundesgesetzgeber hat in der Legislaturperiode 2017 bis 2021 vier Gesetze zur Planungsbeschleunigung auf den Weg gebracht: vom Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich bis hin zum Investitionsbeschleunigungsgesetz. Damit wurden punktuelle Erleichterungen geschaffen, beispielsweise beim Austausch maroder Autobahnbrücken.
Grundlegende Reformen zur Vereinfachung des Genehmigungs- und Planungsrechts – etwa durch die Zusammenfassung von Planungsschritten – stehen jedoch weiterhin aus. Dies kann nicht nur die Logistikbranche beeintr?chtigen, die auf funktionsf?hige Wege angewiesen ist, sondern wirkt auch auf die Wirtschaft insgesamt, die unter anderem Produktionsabl?ufe anpassen muss.
Um die Vorgaben des Bundesverkehrswegeplans bis 2030 zu erfüllen, müssten jedes Jahr Ausbau- und Sanierungsma?nahmen im Umfang von 15 Milliarden Euro durchgeführt werden – mit dem derzeitigen Planungsrecht ist das nach Einsch?tzung des DIHK kaum m?glich.
Rechtsgutachten mahnt gesetzgeberischen Kraftakt an
Vorschl?ge für den gesetzgeberischen Kraftakt, der zu einer Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Gewerbeansiedlungen und Infrastrukturvorhaben beitragen k?nnte, hat die Rechtsanwaltskanzlei Redeker|Sellner|Dahs im Auftrag des DIHK erarbeitet. Vor allem sollten Planungsstufen zusammengelegt, eindeutige Standards im nationalen Umweltrecht geschaffen und bei gr??eren Projekten den Verfahrensweg bei den Gerichten verkürzt werden.
Das vollst?ndige Papier finden Sie hier:
Rechtsgutachten Redeker|Sellner|Dahs zu Planungs- und Genehmigungsverfahren (PDF, 3 MB)