Das Reiserecht regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner, angefangen beim Vertragsschluss über Haftung und Gew?hrleistung, Leistungs- und Preis?nderungen bis hin zu Insolvenzschutz und Informationspflichten.
Darüber hinaus sind seit 2018 Vorschriften zu Online-Angeboten und Regelungen zur Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen enthalten. Erweiterte Informationspflichten sollen zudem den Verbraucherschutz st?rken und dienen der "Vollharmonisierung", also der Vereinheitlichung der Reglungen in den EU-Mitgliedstaaten.
Corona rückt Rücktrittsrecht und Insolvenzsicherung in den Blick
Die Covid-19-Pandemie hat insbesondere Einfluss auf die Auslegung der im BGB (§ 651 h) festgehaltenen Vorschrift zum Rücktritt vor Reisebeginn. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann man von unvermeidbaren, au?ergew?hnlichen Umst?nden am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer N?he ausgehen darf. Denn dann kann ein entsch?digungsloses Rücktrittsrecht des Reisenden (§ 651 h III BGB) bestehen.
Darüber hinaus wurde im Zuge der Covid-19-Pandemie ersichtlich, dass die bestehenden Regelungen zur Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht ungenügend sind. Das neue Reisesicherungsfondsgesetz, das im Juni 2020 beschlossen und im Juni 2021 verabschiedet wurde, soll diese Lücke schlie?en, die zulasten der Pauschalreisenden gegangen war.
Infobl?tter mit Stand Mitte 2021
Mit Blick auf diese Entwicklungen hat der DIHK seine Infobl?tter zum Reisevertragsrecht für Gastgeber, Reisevermittler sowie Reiseveranstalter auf den aktuellen Stand gebracht. Dabei informiert er insbesondere über Stornierungen im Rahmen der Corona-Pandemie und den Reisesicherungsfonds.
Hier finden Sie
Infoblatt für Gastgeber (PDF, 187 KB)
Infoblatt für Vermittler (PDF, 229 KB)?
Infoblatt für Veranstalter (PDF, 273 KB)?
Nach wie vor gültig ist das
Infoblatt für Destinationenmanager (PDF, 101 KB)?