In Deutschland umfasst es die 79 Industrie- und Handelskammern (IHKs), die alle Mitgliedsbetriebe ihrer Region gleichberechtigt und demokratisch vertreten. Vor Ort engagieren sich die IHKs so für eine bessere Infrastruktur, für niedrige Steuern und Abgaben, für Bürokratieabbau und Fachkr?ftenachwuchs durch Aus- und Weiterbildung.
Sie stehen in engem Kontakt zu den Unternehmen in ihrem IHK-Bezirk. Sie sammeln und analysieren die Erfahrungen und Anforderungen der regionalen Wirtschaft und informieren die politischen Entscheidungstr?ger darüber. Das Ziel: optimale Bedingungen für die Unternehmen in der Region zu schaffen – von der erforderlichen Infrastruktur bis hin zu gut ausgebildeten Fachkr?ften.
International vernetzt
Doch auch international ist das Wirtschafts-Netzwerk aktiv: Auf der ganzen Welt umfasst es mehr als 140 Auslandshandelskammern (AHKs) und Standorte in 92 L?ndern. Die AHKs sind der zentrale Ansprechpartner für deutsche Unternehmen im Ausland und helfen beispielsweise beim Markteinstieg oder der Suche nach geeigneten Fachkr?ften. Beim DIHK mit Sitz in Berlin und Brüssel laufen die F?den der IHK-Organisation zusammen.
Die Aufgaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) als Dachorganisation sind dabei vielf?ltig: Er koordiniert einerseits das weltweite Netz der Auslandshandelskammern. Andererseits tr?gt er die wirtschaftspolitischen Positionen der deutschen Industrie- und Handelskammern zusammen und vertritt diese auf Bundes- und Europaebene gegenüber Politik, Medien und der ?ffentlichkeit.
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage für die Arbeit der Industrie- und Handelskammern wie auch des DIHK ist das sogenannte IHK-Gesetz. Hierin ist geregelt, dass die Industrie- und Handelskammern die Aufgabe haben, das Gesamtinteresse der ihnen zugeh?rigen Gewerbetreibenden ihres Bezirkes wahrzunehmen, sich für die F?rderung der gewerblichen Wirtschaft einzusetzen und die dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abw?gend und ausgleichend zu berücksichtigen. Die IHKs unterstützen und beraten die Beh?rden durch Vorschl?ge, Gutachten und Berichte. Nicht zu den Aufgaben der Industrie- und Handelskammern geh?rt die Wahrnehmung sozialpolitischer und arbeitsrechtlicher Interessen.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e. V. ist ein rechtsf?higer Verein mit Sitz in Berlin. Er hat den Zweck, die Zusammenarbeit der Industrie- und Handelskammern zu sichern und zu f?rdern, einen regelm??igen Erfahrungsaustausch zu gew?hrleisten und das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft auf nationaler, europ?ischer und internationaler Ebene zu vertreten – und zwar gegenüber Politik, Verwaltung, Gerichten und der ?ffentlichkeit. Auslandshandelskammern k?nnen die au?erordentliche Mitgliedschaft beim DIHK beantragen.